Einführung in die Materie


Walter Benjamin:
Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit.


Am Beispiel meiner Diplomarbeit habe ich eben zwei wichtige Eigenschaften herausgearbeitet, die nichtelektronische Dokumente haben und elektronische nicht (so ohne weiteres):

Mit der Originalität nahe verwandt ist die Authentizität. Oft wird beides gleichgesetzt. Für Gemälde und Manuskripte läßt sich wohl auch kaum ein Unterschied ausmachen. Wie eben schon dargestellt wurde, ist der Begriff der Originalität auf elektronische Dokumente kaum sinnvoll anzuwenden. So gewinnt die Authentizität an Bedeutung: Wir wollen wissen, von wem ein Dokument stammt und wann es entstanden ist. Da die Dauerhaftigkeit nur auf dem Wege der Vervielfältigung erreichbar ist, muß eine sichere Authentifizierung aller Kopien garantiert werden.

Eine wichtige Eigenschaften fehlt bei unserer Betrachtung noch. Bei Dokumenten mit besonderer Bedeutung muß die Unverfälschtheit garantiert sein. Meine Diplomarbeit darf ich auch nicht nachträglich ändern. Deshalb liefere ich zu einem bestimmten Termin in der Universität ab und habe anschließend keine unmittelbare Gewalt mehr über sie. In der Uni wird sie registriert und ich bestätige mit meiner Unterschrift, daß es sich um mein Werk handelt. Wir halten als dritte Eigenschaft fest, die auf elektronische Dokumente übertragen werden muß:

Bei einer besonderen Sorte von Dokumenten kommt eine weitere Forderung hinzu. Wenn wir Verträge abschließen, verlangt unser Geschäftspartner fast immer eine Unterschrift. Er sichert sich damit ab, da eine eigenhändige Unterschrift beweiskräftig ist. Die Beweiskraft ist gegeben, da die Fälschung einer Unterschrift mit entsprechendem Aufwand feststellbar ist. Gute Fälschungen lassen sich zwar nur mit sehr hohem Aufwand erkennen, aber sie sind erkennbar. Elektronischen Dokumenten, die Verträge festhalten sollen, müssen wir also ein Pendant zur Unterschrift mitgeben, wenn die gleiche Beweisqualität, wie bei einem papiernen Dokument gewährleistet sein muß. Als Eigenschaft können wir die

in unseren Forderungskatalog aufnehmen.

Die vier herausgearbeiteten Eigenschaften weisen elektronische Dokumente per se nicht auf. Man hat jedoch eine Methode entwickelt, diese Eigenschaften den Dokumenten hinzuzufügen, die ` digitale Signatur'.

Einschränkungen gibt es allerdings bei der Dauerhaftigkeit. Diese muß durch die Wahl des Speichermediums hergestellt werden. Eine digitale Signatur kann nur die Dauerhaftigkeit der anderen Eigenschaften (Authentizität, Unverfälschtheit, Identifizierbarkeit) in Bezug auf das Dokument sicherstellen. Die Dauerhaftigkeit des Dokumentes selbst muß mit einer geeignete Strategie in Form von Kopien vorgenommen realisiert werden.