Wanze



Wanze ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Abhörmikrofon kleiner Bauart, das unbemerkt in der Nähe von Personen plaziert wird, die abgehört werden sollen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Abhören mittels Wanzen zu unterbinden:

 
Zerstören Wenn man die Wanze ausfindig machen kann, tritt man einfach drauf. Oder man nimmt Hammer, Schraubstock, Zange, ... 

Orte, an denen Wanzen (tatsächlich, sowie in Filmen und Romanen) gerne versteckt werden:

  • Steckdosen (wegen der problemlosen Energieversorgung)
  • Unterseite von Tischplatten
  • Stehlampen, Lampen überhaupt
  • Radios, Recorder, Lautsprecher, ... (wo sie schwer zu identifizieren sind)
  • Zimmerpflanzen
  • Gardinen, Vorhänge
Diese Methode dürfte legal sein, selbst wenn es sich um eine `offizielle' Wanze handelt. Wer Illegales tut könnte jedoch, wenn er dabei erwischt wird, unter Umständen eine Rechnung für die zerstörte Wanze zugestellt bekommen.

[Frage: Weiß jemand von einem solchen Fall zu berichten?]

Stören Man verwendet während der Unterhaltung einen Sender, der mit hoher Leistung auf vielen Frequenzen (insbesondere im Kurzwellen- und Ultrakurzwellenbereich) sendet und die Übertragung der Funksignale der Wanze (leider auch Nachbars Radio) stört. 

Solche Störsender sind allerdings illegal und man hat damit zu rechnen, daß die Telekom mit Peilwagen auf Suche nach dem Störer geht.

(Siehe: Fernmeldeanlagengesetz §19 Absatz 2)

Schweigen Eine alte, auch alte kryptographische Weisheit lautet: 
    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Wo nicht geredet wird, kann nicht abgehört werden.
Spazierengehen Man kann sich an einer einsamen, übersichtlichen Stelle verabreden. Dort hat man Ruhe vor Wanzen. (Nicht unbedingt vor Richtmikrofonen!)
 

Politik

Aktualität gewinnt das Thema durch den im Winter 1998 von der CDU/CSU/FDP/SPD-Buntagsmehrheit beschlossenen ``großen Lauschangriff''. Gegen diese Einschränkung des Grundgesetzes votierten (als Parteien) lediglich die Grünen/Bündnis 90 und die PDS.

Im Ergebnis dessen wurde das Grundgesetz geändert, das bisher die Unverletzlichkeit der Wohnung als ein Bürgerrecht garantierte. Von nun an ist es per (Grund-)Gesetz zulässig, die Wohnungen von Bürgern mit Wanzen auszustatten, insofern diese im Verdacht stehen, ein Verbrechen verübt zu haben oder verüben zu wollen. Es darf ebenfalls verwanzt werden, wenn vermutet werden kann, daß sich in den Räumen in Zukunft jemand aufhalten könnte, der verdächtig ist, ein Verbrechen verübt zu haben oder solches zu planen. Für welche Verbrechen das gilt, wird in einem Gesetz geregelt, über das der Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließt und das mit einfacher Mehrheit der jeweiligen Regierungskoalition geändert werden kann.

Die Entscheidung über die Anordnung eines ``großen Lauschangriffes'' trifft in der Regel ein Gremium von drei Richtern.

Ausdrücklich vom ``großen Lauschangriff'' verschont bleiben allein die Abgeordneten, haben sie beschlossen.

Inwiefern Pfarrer, Ärzte, Anwälte und Journalisten ebenfalls vor einem Belauschen sicher sein können, ist noch umstritten und gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt.