
PGP
Elektronisches Grundbuch
Am 20. Dezember 1993 wurde das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz
beschlossen. Dadurch wurden Rechtsgrundlagen für die Einführung
eines elektronischen Grundbuchs geschaffen. Bis zu diesem Gesetz mußte
das Grundbuch in Papierform geführt werden. Die Verantwortlichkeit
für die Umsetzung liegt bei den einzelnen Bundesländern.
In mehreren Bundesländern (1996: Bayern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Hamburg) sind seitdem elektronische Grundbücher eingeführt
worden oder befinden sich im Aufbau. Damit wurde die jahrhunderte alte
Form des Grundbuchs (als Buch) abgelöst. Die Funktionen des Grundbuchs
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``Stabilität
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Transparenz
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Vertrauen
in den Rechtsverkehr an Grundstücken zu gewährleisten''
werden mittels elektronischer Dokumentenverwaltung umgesetzt. Zur Integritätssicherung
und authentifizierten Wartung der Daten werden digitale Signaturen an Stelle
der eigenhändigen Unterschrift des Grundbuchrechtspflegers eingesetzt.
Erst durch diese digitale Signatur werden Einträge rechtskräftig.
Uneingeschränkt lesenden Zugriff auf die Daten haben ``Gerichte,
Behörden, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.''
Eingeschränkt lesenden Zugriff haben ``Kreditinstitute
und Immobilienbesitzer.'' Der Zugriff
erfolgt über ISDN-Leitungen. (Alle Zitate: [Göttlinger
1997])
Datenaustausch im Bankwesen
Banken sind in besonderem Maße auf einen
sicheren und authentischen Informationsaustausch angewiesen. Dafür
kommen neben Verschlüsselungsverfahren im allgemeinen auch digitale
Signaturen im besonderen zum Einsatz. 
Der elektronische Datenaustausch findet u.a. statt:
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Bankintern;
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Von Bank zu Bank;
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Von der Bank zur Zentralbank;
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International;
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Beim Aktien- und Wertpapierhandel;
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Beim Homebanking;

In der Nachfolge des BTX-Systems wird ein neues
Interface zur Bank für die Kunden entwickelt, das sogenannte ``Home
Banking Computer Interface'' (HBCI).
Darin vorgesehen ist auch ein möglicher Einsatz digitaler Signaturen.
Datenaustausch im Gesundheitswesen
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Health Professional Cards (HPC): Jeder Versicherte verfügt
inzwischen über eine elektronische Versicherungskarte mit Chip. In
Zukunft sollen leistungsfähigere Chips zum Einsatz kommen, mit denen
dann z.B. auch digitale Signaturen erzeugt werden können.
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European Medical Data Interchange (EMEDI): Ziel dieser europaweiten
Vereinigung ist die Förderung des elektronischen Datenaustausches
im Gesundheitswesen (``Krankenhäuser, Laboratorien,
Ärzte, Versicherungen, pharmazeutische Industrie und Lieferanten medizinischer
Geräte sollen davon profitieren'' [Kruse
1997]).
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Medical Network: Ein von Ärzten gegründeter Verein, der
die Vernetzung von Arztpraxen und Kliniken unterstützt.
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Trusthealth 1: EU-Programm zur Förderung des Vertrauens in
öffentliche Telematik-Systeme im Medizinwesen durch Pilotprojekte.
Dazu kommt kryptographische Technologie zum Einsatz.
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Deutsches Krebsforschungszentrum (Heidelberg): Mobile Datenerfassung
für Shared Care (geteilte Pflege).

Eine detaillierte Untersuchung von Rahmenbedingungen
und Anforderungen der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen findet sich
bei [Pordesch/Schneider
1997]. 
Elektronische Steuerklärung
Im Zuge der Rationalisierung der Verwaltungen
sollen Steuererklärungen auch elektronisch abgegeben werden können.
Als Pendant zur rechtsverbindlichen, eigenhändigen Unterschrift der
papiernen sollen bei der elektronischen Steuererklärung digitale Signaturen
eingesetzt werden. Maßgeblich engagiert sich die Firma DATEV
in diesem Bereich.