Außenwirtschaftsgesetz - (engl.) Foreign Trade Act (???)
Das Außenwirtschaftsgesetz stellt den wesentlichen Teil des nationalen Außenwirtschaftsrechtes dar. Dieses wird durch Regelungen auf europäischer Ebene ergänzt.
Im AWG sind u.a. die Zuständigkeiten von Behörden und die notwendigen Ausfuhrgenehmigungsverfahren festgelegt.
Ebenfalls werden mit dem AWG Abhörbefugnisse für die Zollkriminalbehörden festgelegt.