Strafprozeßordnung - (engl.) Code of Criminal Procedure
Die Strafprozeßordnung (vom 1. Februar 1877, in der Fassung vom 7. April 1987) enthält die wesentlichenTeile des Strafprozeßrechtes.
Sie legt fest, wie Ermittlungsverfahren, Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und Vollstreckungsverfahren formell abzulaufen haben.
In der StPO sind die Abhörbefugnisse der Ermittlungsbehörden und der Strafverfolgungsbehörden festgeschrieben.