Signaturgesetz (SigG*)


Inhaltsverzeichnis

§1 Zweck und Anwendungsbereich

§2 Begriffsbestimmungen

§3 Zuständige Behörde

§4 Genehmigung von Zertifizierungsstellen

§5 Vergabe von Zertifikaten

§6 Unterrichtungspflicht

§7 Inhalt von Zertifikaten

§8 Sperrung von Zertifikaten

§9 Zeitstempel

§10 Dokumentation

§11 Einstellung der Tätigkeit

§12 Datenschutz

§13 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

§14 Technische Komponenten

§15 Ausländische Zertifikate

§16 Rechtsverordnung


 

§1 Zweck und Anwendungsbereich

 

§2 Begriffsbestimmungen

 

§3 Zuständige Behörde

 


§4 Genehmigung von Zertifizierungsstellen

 

§5 Vergabe von Zertifikaten

 

§6 Unterrichtungspflicht

 

§7 Inhalt von Zertifikaten

    1. Den Namen des Signaturschlüssel-Inhabers, der im Falle einer Verwechslungsmöglichkeit mit einem Zusatz zu versehen ist, oder ein dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnetes unverwechselbares Pseudonym, das als solches kenntlich sein muß,
    2. den zugeordneten öffentlichen Signaturschlüssel,
    3. die Bezeichnung der Algorithmen, mit denen der öffentliche Schlüssel des Signaturschlüssel-Inhabers sowie der öffentliche Schlüssel der Zertifizierungsstelle benutzt werden kann,
    4. die laufende Nummer des Zertifikates,
    5. Beginn und Ende der Gültigkeit des Zertifikates,
    6. den Namen der Zertifizierungsstelle und
    7. Angaben, ob die Nutzung des Signaturschlüssels auf bestimmte Anwendungen nach Art und Umfang beschränkt ist.

    (2) Angaben zur Vertretungsmacht für eine dritte Person sowie zur berufsrechtlichen oder sonstigen Zulassung können sowohl in das Signaturschlüssel-Zertifikat als auch in ein Attribut-Zertifikat aufgenommen werden.

 

§8 Sperrung von Zertifikaten

 

§9 Zeitstempel

 

§10 Dokumentation

 

§11 Einstellung der Tätigkeit

 

§12 Datenschutz

 

§13 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

 

§14 Technische Komponenten

 

§15 Ausländische Zertifikate

 

§16 Rechtsverordnung

    1. die näheren Einzelheiten des Verfahrens der Erteilung, Rücknahme und des Widerrufs einer Lizenz sowie des Verfahrens bei Einstellung lizenzierter Tätigkeit,
    2. die gebührenpflichtigen Tatbestände nach §4 Abs. 6 und die Höhe der Gebühr,
    3. die nähere Ausgestaltung der Pflichten der Zertifizierungsstellen,
    4. die Gültigkeitsdauer von Signaturschlüssel-Zertifikaten,
    5. die nähere Ausgestaltung der Kontrolle der Zertifizierungsstellen,
    6. die näheren Anforderungen an die technischen Komponenten sowie die Prüfung technischer Komponenten und die Bestätigung, daß die Anforderungen erfüllt sind,
    7. den Zeitraum sowie das Verfahren, nach dem eine neue digitale Signatur angebracht werden sollte.


* Gesetz zur Digitalen Signatur; Artikel 3 des Multimediagesetzes (Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes, IuKDG) vom 13. Juni 1997