
Falltür
Als Falltür bezeichnet man im kryptologischen Sinne die Eigenschaft
einer schwer berechenbaren Funktion, bei Einbeziehung einer spezifischen
Information, der Falltürinformation,
deutlich leichter berechenbar zu sein. Solche schwer berechenbaren Funktionen
treten in der Regel als Einweg-Funktionen
auf.