Telekommunikationsgesetz - (engl.) Telecommunications Act (???)
Das Telekommunikationsgesetz wurde im Sommer 1996 vom Bundestag beschlossen und legt die Regelungen für die Teilnehmer am liberalisierten Telekommunikationsmarkt ab 1. Januar 1998 fest:
``Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen.'' (TKG, §1).
Angestoßen wurde die stufenweise Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes vom Rat der Europäischen Union im Jahre 1990 (90/387/EWG). Die vollständige Liberalisierung wird zum 1. August 1998 vollzogen sein.
Einige Gesetze und Verordnungen werden vollständig vom TKG abgelöst, so z.B. das Telegrafenwegegesetz (TWG).
Siehe auch: IuKDG, G10-Gesetz