Fernmeldeanlagengesetz - (engl.) ???
Das Fernmeldeanlagengesetz legte (in der Fassung vom 3.7.1989) fest, daß Fernmeldeanlagen ausschließlich vom Bund errichtet werden durften. Der Bund nahm dieses Recht durch Beauftragung der Deutschen Telekom wahr.
Im Zuge der Liberalisierung des Fernmeldewesens innerhalb der EU wurde das FAG stark überarbeitet und den neuen Bedingungen eines offenen Marktes angepaßt.
Die Sicherheitsdienste, die Polizei, der Bundesinnenminister, die meisten Innenminister der Länder, und ... sind sehr daran interessiert, auch die Überwachungsmöglichkeiten den neuen (gesetzlichen und technischen) Umständen anzupassen. Stichwort: Großer Lauschangriff.
Der umstrittene Pragraph 12 des FAG ermöglicht durch seine vage Formulierung eine weite Auslegung und somit teilweise eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne richterliche Ermächtigung.
Das FAG ist bis zum 31.12.1997 gültig.