abhören - (engl.) tap
Mit abhören bezeichnet man das Belauschen von (Telefon-) Gesprächen von Personen ohne deren Einverständnis. Man unterscheidet legales und illegales Abhören durch Staatsorgane und durch Personen, die nicht bei Staatsorganen angestellt sind.
Es gibt verschiedene Gesetze, die das Abhören durch staatliche Organe regeln:
Abhörmaßnahmen, die nicht durch staatliche Organe vorgenommen werden sind illegal. Abhörmaßnahmen durch staatliche Organe sind nur unter bestimmten Umständen zulässig, somit legal. Bisher stehen sie unter einem richterlichen Vorbehalt. Im Entwurf zum Begleitgesetz zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) wird dieser richterliche Vorbehalt teilweise abgeschafft, indem abgeschlossene Telekommunikation nicht mehr darunter fallen soll.
Auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hin (1997) gab die Bundesregierung die Zahlen für die Abhöraktionen mit 6183 für Telefonanschlüsse, 1911 für Mobiltelefonanschlüsse und 18 für Funkrufanschlüsse an. Sucht man die wenigen veröffentlichten Zahlen zusammen, ergibt sich ungefähr folgendes Bild:
Die einzelnen Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen. Die Tendenz dürfte aber relativ genau wiedergegeben werden.