Das Signaturgesetz (SigG, Gesetz zur digitalen Signatur) trat als Artikel 3 des Multimediagesetzes (IuKDG) zum 1. August 1997 in Kraft.``Zweck des Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden können.'' [SigG §1 Abs. 1]