Anwendung finden sie z.B. bei EC-Karten, beim Homebanking, bei Mobiltelefonen oder beim Zugang zu Online-Diensten. Solange die PIN nicht -absichtlich oder unabsichtlich- weitergegeben wurde, ist davon auszugehen, daß sie nur dem berechtigten Inhaber bekannt sind. Sie können somit als Identifikationsmerkmal herangezogen werden.
Werden PINs nicht sehr sorgfältig ausgewählt und weisen sie nicht eine ausreichende Länge auf (4 Stellen sind meist nicht ausreichend!), sind sie nicht als sicher einzustufen.