Kurzzusammenfassung
Der Beitrag stellt den Berliner Ansatz einer "Neuen Rechtsinformatik" vor. Diese ist als integrierende Disziplin zwischen Rechtswissenschaft, Informatik und Neuer Institutionenökonomik positioniert. Im ebenfalls vorgestellten generalisierten Methodischen Ansatz der "Neuen Rechtsinformatik" dient die Neue Institutionenökonomik dabei vor allem der Abstrakten Analyse und dem Aufzeigen abstrakter Lösungsansätze für die Regulierung in durch Informationstechnik geprägten Kontexten. Beispielhaft wird der vorgestellte Ansatz auf das Problem des Datenschutzes im Ubiquitous Computing angewendet.